Wissenschaftsfreiheitsgesetz
Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz ist eine Initiative des BMBF mit dem Ziel, bürokratische Hürden im Wissenschaftsbetrieb abzubauen.
Beim BMBF heißt es dazu (siehe Link):
Auf Initiative von Bundesforschungsministerin Dr. Annette Schavan hat das Bundeskabinett am 30. Juli 2008 die Eckpunkte für die Initiative "Wissenschaftsfreiheitsgesetz" beschlossen. Dieser 5-Punkte-Plan für mehr Autonomie in der deutschen Wissenschaft schafft die Voraussetzungen dafür, dass die deutschen Forschungseinrichtungen künftig über deutlich größere Freiräume in den Bereichen Haushalt, Personal, Vernetzung, Bau und Beschaffung verfügen werden. Schavan: "Mit dem Aktionspaket wird die deutsche Forschung vor allem im internationalen Wettbewerb noch attraktiver und handlungsfähiger".
Im Entwurf des Koalitionsvertrages der neuen Regierung findet es prominente Unterstützung.
Im wesentlichen befaßt sich ein geplantes Wissenschaftsfreiheitsgesetz mit zwei Dingen:1.) größere Flexibilität bei der Mittelverwaltung
2.) außertarifliche Vergütungselemente, um hochqualifiziertes Personal anwerben zu können.
Aus dem Entwurf des Koalitionsvertrages:"Wissenschaftsfreiheit
Die Wissenschaftsfreiheitsinitiative werden wir fortsetzen – insbesondere mit dem Ziel, Globalhaushalte einzuführen und die Möglichkeiten für Unternehmensbeteiligungen und Ausgründungen zu
verbessern. Wir werden hierzu ein Wissenschaftsfreiheitsgesetz vorlegen und dieses durch notwendige untergesetzliche Maßnahmen ergänzen.
Die Wissenschaft ist dringend auf die Gewinnung und Sicherung von hochqualifiziertem Personal angewiesen. Die Bundesregierung prüft daher die Möglichkeit von außertariflichen Vergütungselementen und
Tarifhoheit für die Forschungsorganisationen."
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